In the Name of Allah (God) the Most Gracious, the Most Merciful.
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Surah List
Translation of the Holy Qur-an in GERMAN Language

4. Surah An-Nisa" (Frauen)


Im Namen Gottes, des Gnädigen, des Barmherzigen.

 


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1. O Ihr Menschen! Fürchtet euren Herrn, der euch aus einem einzigen Wesen erschaffen hat! Aus ihm erschuf Er seine Gattin. Aus beiden ließ Er viele Männer und Frauen entstehen, die sich überall verbreiteten. Fürchtet Gott, Dessen Namen ihr euch bei allen Fragen bedient, und beachtet die Blutsverwandtschaft! Seid euch dessen bewußt, daß Gott euch genau beobachtet!
2. Den Waisen sollt ihr ihr Vermögen geben. Ihr dürft ihnen nicht nur das Schlechte geben und euch das Gute aneignen. Fügt ihr Vermögen nicht dem Euren hinzu! Wer das tut, bürdet sich eine schwere Schuld auf.
3. Wie ihr zu befürchten habt, den Waisen gegenüber ungerecht zu sein, so sollt ihr euch gleichfalls davor zurückhalten, eure Frauen durch Ungerechtigkeit zu betrüben. Zwei, drei oder höchstens vier könnt ihr zugleich heiraten unter der Bedingung, sie alle gleich mit Gerechtigkeit zu behandeln. Fürchtet ihr, nicht gerecht sein zu können, so heiratet nur eine, oder begnügt euch mit euren leibeigenen Frauen! So bleibt ihr bei der Gerechtigkeit (und vermeidet, viele Kinder zu haben, für die ihr nicht aufkommen könnt).
4. Den Frauen habt ihr die ihnen zustehende Brautgabe (voll und ganz) zu geben. Sollten sie euch wohlwollend etwas davon erlassen, dürft ihr es annehmen und davon ohne Bedenken Gebrauch machen.
5. Überlaßt den Unmündigen nicht das Geld, das Gott euch als Existenzgrundlage für sie gegeben hat! Gebt ihnen einen Teil vom Ertrag für ihren Unterhalt - Nahrung und Kleidung! Geht gut mit ihnen um, und sprecht freundlich und würdig mit ihnen!
6. Prüft die Waisen, wenn sie heranwachsen, auf Handlungsfähigkeit hin! Wenn sie das Heiratsalter erreichen und ihr feststellt, daß sie richtig handeln können, so übergebt ihnen ihr in eurer Obhut befindliches Vermögen! Ihr dürft mit dem Vermögen der Waisen, das ihr verwaltet, nicht verschwenderisch umgehen und nicht danach trachten, es an euch zu reißen, bevor sie volljährig sind. Wer vermögend ist, darf vom Besitz der Waisen, den er verwaltet, nichts für seinen Unterhalt abziehen. Wer arm ist, darf für seinen Unterhalt etwas nehmen, jedoch in Maßen. Die Übergabe des Vermögens an die Waisen hat in der Gegenwart von Zeugen zu erfolgen. Gott genügt als Abrechner.
7. Den Männern steht ein festgesetzter Pflichtanteil an der Hinterlassenschaft der Eltern und der Verwandten zu, mag es viel oder wenig sein. Auch den Frauen steht ein festgesetzter Pflichtanteil an der Hinterlassenschaft der Eltern und der Verwandten zu, mag es viel oder wenig sein.
8. Wenn bei der Teilung der Erbschaft Familienangehörige, Waisen oder Bedürftige anwesend sind, so muß man ihnen etwas davon geben und freundlich mit ihnen sprechen.
9. Jeder muß sich davor hüten, die Waisen ungerecht zu behandeln; daran sollen sich insbesondere diejenigen halten, die minderjährige Kinder haben, die vielleicht Waisen werden und ungerecht behandelt werden könnten; sie sollen Gott fürchten und im Reden und Handeln gerecht und korrekt sein.
10. Diejenigen, die das Vermögen von Waisen unrechtmäßig an sich reißen, sind wie Menschen, die Feuer als Nahrung zu sich nehmen. Sie werden im Jenseits einem qualvollen Höllenfeuer ausgesetzt.
11. Gott gebietet euch, die Erbschaft Seinen Weisungen gemäß unter eure Kinder und Eltern zu verteilen: der Sohn erhält doppelt so viel wie die Tochter. Sind es nur Töchter, zwei oder mehr, erhalten alle zusammen zwei Drittel; ist es eine einzige Tochter, bekommt sie die Hälfte. Die Eltern des Erblassers bekommen jeder ein Sechstel, falls er Söhne oder Töchter hat. Hat der Erblasser keine Kinder, wird die Erbschaft unter den Eltern verteilt: die Mutter erhält ein Drittel und der Vater zwei Drittel. Hat der Erblasser keine Kinder, aber außer den Eltern auch Brüder und Schwestern, so bekommt die Mutter ein Sechstel. Die Verteilung der Hinterlassenschaft erfolgt erst nach Berücksichtigung eines eventuell vorhandenen Testaments oder einer zu begleichenden Schuld. Ihr wißt nicht, wer von euren Söhnen und euren Eltern euch nützlicher ist. Das ist ein Gebot Gottes. Gott ist allwissend und allweise.
12. Der Ehemann erhält von der Hinterlassenschaft seiner Frau die Hälfte, wenn sie keine Kinder (von ihm oder von einem anderen Mann) hat. Der Ehemann erbt nur ein Viertel, wenn seine verstorbene Frau Kinder (von ihm oder von einem anderen Mann) hat. Diese Verteilung erfolgt unter Berücksichtigung eines eventuell vorhandenen Testaments oder einer zu begleichenden Schuld. Die Ehefrau oder die Ehefrauen erben vom Ehemann ein Viertel, wenn er kinderlos ist. Ihr Anteil ist ein Achtel, wenn er Kinder hinterläßt. Diese Verteilung erfolgt unter Berücksichtigung eines eventuell vorhandenen Testaments oder einer zu begleichenden Schuld. Wenn der Erblasser, sei es ein Mann oder eine Frau, kinder- und elternlos ist, aber einen Halbbruder (mütterlicherseits) oder eine Halbschwester (mütterlicherseits) hat, so erben diese ein Sechstel. Sind es mehrere Brüder oder mehrere Schwestern, so teilen sie ein Drittel unter sich. Diese Verteilung erfolgt unter Berücksichtigung eines eventuell vorhandenen Testaments oder einer zu begleichenden Schuld, damit keinem Erben ein Nachteil entsteht. Das ist ein Gebot Gottes, der alles weiß und unendlich langmütig ist.
13. Das sind die Gebote und Verbote Gottes. Diejenigen, die Gott und Seinem Gesandten gehorchen, belohnt Gott mit Paradiesgärten, unterhalb derer Flüsse fließen. Darin verweilen sie ewig. Das ist gewiß das höchste Glück.
14. Wer sich aber Gott und Seinem Gesandten widersetzt, den führt Gott in das Höllenfeuer, in dem er ewig bleiben wird. Ihn erwartet eine schmähliche, qualvolle Strafe.
15. Begehen unverheiratete Frauen eine schändliche Tat, so müßt ihr sie nach einer Beweisführung durch vier Zeugen solange in den Häusern behalten, bis sie sterben oder Gott ihnen einen Weg ins gute Leben eröffnet (indem sie Reue zeigen und heiraten).
16. Wenn ein unverheirateter Mann und eine unverheiratete Frau eine schändliche Tat begangen haben, dann bestraft sie (nach der Beweisführung durch vier Zeugen). Wenn sie nach der Strafe bereuen, dann laßt ab von ihnen! Gott ist unendlich verzeihend und barmherzig.
17. Gewiß nimmt Gott die Reue derer an, die durch Unwissenheit oder aus Leichtsinn böse Taten begehen, sich jedoch beeilen, bevor der Tod sie abberuft, ihre Taten zu bereuen. Gott nimmt ihre Reue an, weiß Er doch alles, und ist Er doch der Weise schlechthin.
18. Gott nimmt aber die Reue derer nicht an, die ihr ganzes Leben böse Taten begehen und die - wenn sie den Tod nahe glauben -schnell sagen: "Jetzt bereue ich meine üblen Taten." Auch nimmt Gott die Reue von im Unglauben Gestorbenen nicht an. Sie erwartet eine qualvolle Strafe.
19. Ihr Gläubigen! Euch ist nicht erlaubt, Frauen als Teil der Hinterlassenschaft zu erben (und sie) gegen ihren Willen (ohne Morgengabe) zu heiraten. Ihr dürft die Frauen nicht unter Druck setzen, um die von euch überreichte Morgengabe zu schmälern. Das dürft ihr nur tun, wenn es sich um Frauen handelt, die eine nachgewiesene schändliche Tat begangen haben. Mit den Frauen habt ihr rechtmäßig zusammenzuleben. Sollten sie euch etwa wegen eines Verhaltens mißfallen, müßt ihr geduldig und langmütig sein. Vielleicht mißfällt einem etwas, worin Gott viel Gutes verbirgt.
20. Wenn sich jemand von seiner Frau zu scheiden und eine andere zu heiraten beabsichtigt, darf er ihr nichts von den ihr gemachten Geschenken, so viele es auch sein mögen, nehmen. Wie könnte man sich eine solche ungerechte, sündhafte Tat erlauben?
21. Wie könnte ein Ehemann seiner geschiedenen Frau etwas von ihrem Besitz nehmen, wenn sie beide in ehelicher Intimität gelebt haben und wenn die Frau von dem Mann eine feste vertragliche Heiratsverpflichtung erhielt, die gerechte Behandlung gebietet?
22. Ihr sollt keine zu Ehefrauen nehmen, die eure Väter geheiratet hatten. Das ist ein schändlicher, abscheulicher Weg. Gott verzeiht den Menschen, die vor diesem Verbot so etwas getan haben.
23. Euch ist verboten zu heiraten: eure Mütter, Töchter, Schwestern, Tanten (väterlicherseits und mütterlicherseits), eure Nichten (Töchter des Bruders und der Schwester), die Mütter, die euch gestillt haben, eure Milchschwestern, eure Schwiegermütter, die in eurer Obhut befindlichen Stieftöchter - es sei denn, daß ihr zu ihren Müttern nicht eingegangen seid, denn dann sind sie euch nicht verboten - und eure Schwiegertöchter (Ehefrauen von leiblichen Söhnen). Ihr sollt nicht zwei Schwestern zugleich heiraten. Gott verzeiht, was vor diesem Verbot vorgefallen ist. Gott ist voller Vergebung und Barmherzigkeit.
24. Ihr sollt nicht verheiratete Frauen heiraten, ausgenommen die Frauen, die in eurem Besitz sind, die aus gerechter Kriegsbeute stammen (und deren Ehebande dadurch nichtig wurden). Das ist Gottes Rechtsbestimmung. Ihr dürft mit eurem Vermögen Frauen, die nicht zu den Verbotenen gehören, rechtmäßig heiraten (aber nicht zu Konkubinen nehmen). Für eine solche Heirat, die euch Freude bringt, habt ihr den Frauen die ihnen zustehende Morgengabe zu überreichen. Die Morgengabe ist eine Pflicht. Sie muß voll und ganz entrichtet werden, es sei denn, daß die Frauen euch wohlwollend etwas davon erlassen. Gott entgeht nichts, ist Er doch der Allwissende, der Allweise.
25. Wer aus Mangel an Mitteln keine gläubigen, freien Frauen heiraten kann, könnte leibeigene Gläubige heiraten. Gott weiß, wie es um den Glauben eines jeden steht. Ihr sollt es nicht ablehnen, gläubige Leibeigene zu heiraten, denn ihr seid alle gleich. Ihr dürft sie mit Einwilligung ihrer Angehörigen heiraten. Entrichtet ihnen eine angemessene Morgengabe, so daß sie rechtmäßige Ehefrauen werden, keusch bleiben und sich keine Liebhaber nehmen! Falls sie nach der Heirat eine schändliche Tat begehen, fällt ihnen nur die Hälfte der Strafe zu, die eine Freie bekommt. Gläubige Leibeigene zu heiraten, ist ein Weg, den die Männer gehen können, wenn sie fürchten, sich nicht enthalten zu können. Sich geduldig zu enthalten, ist für euch besser. Gott ist voller Vergebung und Barmherzigkeit.
26. Gott will euch über Seine Gebote und Verbote aufklären, euch auf die Sitten hinweisen, die Er unter den von früheren Generationen befolgten für die richtigen hält. Er will euch vergeben. Gottes Wissen und Weisheit sind allumfassend.
27. Gott will euch zur Frömmigkeit leiten. Die Widersacher, die ihren Gelüsten folgen, wollen euch weit vom rechten Weg abbringen.
28. Gott will euch alles leicht machen, denn der Mensch ist schwach erschaffen.
29. Ihr Gläubigen! Ihr sollt einander nicht durch Betrug um Hab und Gut bringen, sondern im gegenseitigen Einvernehmen Handel miteinander treiben. Bringt euch nicht in vernichtende Gefahr (durch Mißachtung der Rechtsbestimmungen Gottes), da Gott euch gegenüber voller Barmherzigkeit ist!
30. Wer aber auf Unrecht und Übertretung aus ist (und Gottes Rechtsbestimmungen mißachtet), den werden Wir dem Höllenfeuer aussetzen. Das ist für Gott ein leichtes.

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