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| 1. |
O Ihr Menschen! Fürchtet
euren Herrn, der euch aus einem einzigen Wesen erschaffen hat! Aus
ihm erschuf Er seine Gattin. Aus beiden ließ Er viele Männer und Frauen
entstehen, die sich überall verbreiteten. Fürchtet Gott, Dessen Namen
ihr euch bei allen Fragen bedient, und beachtet die Blutsverwandtschaft!
Seid euch dessen bewußt, daß Gott euch genau beobachtet! |
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| 2. |
Den Waisen sollt ihr
ihr Vermögen geben. Ihr dürft ihnen nicht nur das Schlechte geben
und euch das Gute aneignen. Fügt ihr Vermögen nicht dem Euren hinzu!
Wer das tut, bürdet sich eine schwere Schuld auf. |
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| 3. |
Wie ihr zu befürchten
habt, den Waisen gegenüber ungerecht zu sein, so sollt ihr euch gleichfalls
davor zurückhalten, eure Frauen durch Ungerechtigkeit zu betrüben.
Zwei, drei oder höchstens vier könnt ihr zugleich heiraten unter der
Bedingung, sie alle gleich mit Gerechtigkeit zu behandeln. Fürchtet
ihr, nicht gerecht sein zu können, so heiratet nur eine, oder begnügt
euch mit euren leibeigenen Frauen! So bleibt ihr bei der Gerechtigkeit
(und vermeidet,
viele Kinder zu haben, für die ihr nicht aufkommen könnt). |
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| 4. |
Den Frauen habt ihr
die ihnen zustehende Brautgabe
(voll und ganz)
zu geben. Sollten sie euch wohlwollend etwas davon erlassen, dürft
ihr es annehmen und davon ohne Bedenken Gebrauch machen. |
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| 5. |
Überlaßt den Unmündigen
nicht das Geld, das Gott euch als Existenzgrundlage für sie gegeben
hat! Gebt ihnen einen Teil vom Ertrag für ihren Unterhalt - Nahrung
und Kleidung! Geht gut mit ihnen um, und sprecht freundlich und würdig
mit ihnen! |
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| 6. |
Prüft die Waisen, wenn
sie heranwachsen, auf Handlungsfähigkeit hin! Wenn sie das Heiratsalter
erreichen und ihr feststellt, daß sie richtig handeln können, so übergebt
ihnen ihr in eurer Obhut befindliches Vermögen! Ihr dürft mit dem
Vermögen der Waisen, das ihr verwaltet, nicht verschwenderisch umgehen
und nicht danach trachten, es an euch zu reißen, bevor sie volljährig
sind. Wer vermögend ist, darf vom Besitz der Waisen, den er verwaltet,
nichts für seinen Unterhalt abziehen. Wer arm ist, darf für seinen
Unterhalt etwas nehmen, jedoch in Maßen. Die Übergabe des Vermögens
an die Waisen hat in der Gegenwart von Zeugen zu erfolgen. Gott genügt
als Abrechner. |
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7. |
Den Männern steht ein
festgesetzter Pflichtanteil an der Hinterlassenschaft der Eltern und
der Verwandten zu, mag es viel oder wenig sein. Auch den Frauen steht
ein festgesetzter Pflichtanteil an der Hinterlassenschaft der Eltern
und der Verwandten zu, mag es viel oder wenig sein. |
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8. |
Wenn bei der Teilung
der Erbschaft Familienangehörige, Waisen oder Bedürftige anwesend
sind, so muß man ihnen etwas davon geben und freundlich mit ihnen
sprechen. |
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| 9. |
Jeder muß sich davor
hüten, die Waisen ungerecht zu behandeln; daran sollen sich insbesondere
diejenigen halten, die minderjährige Kinder haben, die vielleicht
Waisen werden und ungerecht behandelt werden könnten; sie sollen Gott
fürchten und im Reden und Handeln gerecht und korrekt sein. |
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| 10. |
Diejenigen, die das
Vermögen von Waisen unrechtmäßig an sich reißen, sind wie Menschen,
die Feuer als Nahrung zu sich nehmen. Sie werden im Jenseits einem
qualvollen Höllenfeuer ausgesetzt. |
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11. |
Gott gebietet euch,
die Erbschaft Seinen Weisungen gemäß unter eure Kinder und Eltern
zu verteilen: der Sohn erhält doppelt so viel wie die Tochter. Sind
es nur Töchter, zwei oder mehr, erhalten alle zusammen zwei Drittel;
ist es eine einzige Tochter, bekommt sie die Hälfte. Die Eltern des
Erblassers bekommen jeder ein Sechstel, falls er Söhne oder Töchter
hat. Hat der Erblasser keine Kinder, wird die Erbschaft unter den
Eltern verteilt: die Mutter erhält ein Drittel und der Vater zwei
Drittel. Hat der Erblasser keine Kinder, aber außer den Eltern auch
Brüder und Schwestern, so bekommt die Mutter ein Sechstel. Die Verteilung
der Hinterlassenschaft erfolgt erst nach Berücksichtigung eines eventuell
vorhandenen Testaments oder einer zu begleichenden Schuld. Ihr wißt
nicht, wer von euren Söhnen und euren Eltern euch nützlicher ist.
Das ist ein Gebot Gottes. Gott ist allwissend und allweise. |
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| 12. |
Der Ehemann erhält von
der Hinterlassenschaft seiner Frau die Hälfte, wenn sie keine Kinder
(von ihm
oder von einem anderen Mann)
hat. Der Ehemann erbt nur ein Viertel, wenn seine verstorbene Frau
Kinder (von
ihm oder von einem anderen Mann)
hat. Diese Verteilung erfolgt unter Berücksichtigung eines eventuell
vorhandenen Testaments oder einer zu begleichenden Schuld. Die Ehefrau
oder die Ehefrauen erben vom Ehemann ein Viertel, wenn er kinderlos
ist. Ihr Anteil ist ein Achtel, wenn er Kinder hinterläßt. Diese Verteilung
erfolgt unter Berücksichtigung eines eventuell vorhandenen Testaments
oder einer zu begleichenden Schuld. Wenn der Erblasser, sei es ein
Mann oder eine Frau, kinder- und elternlos ist, aber einen Halbbruder
(mütterlicherseits)
oder eine Halbschwester (mütterlicherseits)
hat, so erben diese ein Sechstel. Sind es mehrere Brüder oder mehrere
Schwestern, so teilen sie ein Drittel unter sich. Diese Verteilung
erfolgt unter Berücksichtigung eines eventuell vorhandenen Testaments
oder einer zu begleichenden Schuld, damit keinem Erben ein Nachteil
entsteht. Das ist ein Gebot Gottes, der alles weiß und unendlich langmütig
ist. |
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| 13. |
Das sind die Gebote
und Verbote Gottes. Diejenigen, die Gott und Seinem Gesandten gehorchen,
belohnt Gott mit Paradiesgärten, unterhalb derer Flüsse fließen. Darin
verweilen sie ewig. Das ist gewiß das höchste Glück. |
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14. |
Wer sich aber Gott und
Seinem Gesandten widersetzt, den führt Gott in das Höllenfeuer, in
dem er ewig bleiben wird. Ihn erwartet eine schmähliche, qualvolle
Strafe. |
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15. |
Begehen unverheiratete
Frauen eine schändliche Tat, so müßt ihr sie nach einer Beweisführung
durch vier Zeugen solange in den Häusern behalten, bis sie sterben
oder Gott ihnen einen Weg ins gute Leben eröffnet (indem
sie Reue zeigen und heiraten). |
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| 16. |
Wenn ein unverheirateter
Mann und eine unverheiratete Frau eine schändliche Tat begangen haben,
dann bestraft sie (nach
der Beweisführung durch vier Zeugen).
Wenn sie nach der Strafe bereuen, dann laßt ab von ihnen! Gott ist
unendlich verzeihend und barmherzig. |
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| 17. |
Gewiß nimmt Gott die
Reue derer an, die durch Unwissenheit oder aus Leichtsinn böse Taten
begehen, sich jedoch beeilen, bevor der Tod sie abberuft, ihre Taten
zu bereuen. Gott nimmt ihre Reue an, weiß Er doch alles, und ist Er
doch der Weise schlechthin. |
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| 18. |
Gott nimmt aber die
Reue derer nicht an, die ihr ganzes Leben böse Taten begehen und die
- wenn sie den Tod nahe glauben -schnell sagen: "Jetzt bereue
ich meine üblen Taten." Auch nimmt Gott die Reue von im Unglauben
Gestorbenen nicht an. Sie erwartet eine qualvolle Strafe. |
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| 19. |
Ihr Gläubigen! Euch
ist nicht erlaubt, Frauen als Teil der Hinterlassenschaft zu erben
(und sie)
gegen ihren Willen (ohne
Morgengabe)
zu heiraten. Ihr dürft die Frauen nicht unter Druck setzen, um die
von euch überreichte Morgengabe zu schmälern. Das dürft ihr nur tun,
wenn es sich um Frauen handelt, die eine nachgewiesene schändliche
Tat begangen haben. Mit den Frauen habt ihr rechtmäßig zusammenzuleben.
Sollten sie euch etwa wegen eines Verhaltens mißfallen, müßt ihr geduldig
und langmütig sein. Vielleicht mißfällt einem etwas, worin Gott viel
Gutes verbirgt. |
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| 20. |
Wenn sich jemand von
seiner Frau zu scheiden und eine andere zu heiraten beabsichtigt,
darf er ihr nichts von den ihr gemachten Geschenken, so viele es auch
sein mögen, nehmen. Wie könnte man sich eine solche ungerechte, sündhafte
Tat erlauben? |
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21. |
Wie könnte ein Ehemann
seiner geschiedenen Frau etwas von ihrem Besitz nehmen, wenn sie beide
in ehelicher Intimität gelebt haben und wenn die Frau von dem Mann
eine feste vertragliche Heiratsverpflichtung erhielt, die gerechte
Behandlung gebietet? |
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22. |
Ihr sollt keine zu Ehefrauen
nehmen, die eure Väter geheiratet hatten. Das ist ein schändlicher,
abscheulicher Weg. Gott verzeiht den Menschen, die vor diesem Verbot
so etwas getan haben. |
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| 23. |
Euch ist verboten zu
heiraten: eure Mütter, Töchter, Schwestern, Tanten (väterlicherseits
und mütterlicherseits),
eure Nichten (Töchter
des Bruders und der Schwester),
die Mütter, die euch gestillt haben, eure Milchschwestern, eure Schwiegermütter,
die in eurer Obhut befindlichen Stieftöchter - es sei denn, daß ihr
zu ihren Müttern nicht eingegangen seid, denn dann sind sie euch nicht
verboten - und eure Schwiegertöchter (Ehefrauen
von leiblichen Söhnen).
Ihr sollt nicht zwei Schwestern zugleich heiraten. Gott verzeiht,
was vor diesem Verbot vorgefallen ist. Gott ist voller Vergebung und
Barmherzigkeit. |
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24. |
Ihr sollt nicht verheiratete
Frauen heiraten, ausgenommen die Frauen, die in eurem Besitz sind,
die aus gerechter Kriegsbeute stammen (und
deren Ehebande dadurch nichtig wurden).
Das ist Gottes Rechtsbestimmung. Ihr dürft mit eurem Vermögen Frauen,
die nicht zu den Verbotenen gehören, rechtmäßig heiraten
(aber nicht zu Konkubinen nehmen).
Für eine solche Heirat, die euch Freude bringt, habt ihr den Frauen
die ihnen zustehende Morgengabe zu überreichen. Die Morgengabe ist
eine Pflicht. Sie muß voll und ganz entrichtet werden, es sei denn,
daß die Frauen euch wohlwollend etwas davon erlassen. Gott entgeht
nichts, ist Er doch der Allwissende, der Allweise. |
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25. |
Wer aus Mangel an Mitteln
keine gläubigen, freien Frauen heiraten kann, könnte leibeigene Gläubige
heiraten. Gott weiß, wie es um den Glauben eines jeden steht. Ihr
sollt es nicht ablehnen, gläubige Leibeigene zu heiraten, denn ihr
seid alle gleich. Ihr dürft sie mit Einwilligung ihrer Angehörigen
heiraten. Entrichtet ihnen eine angemessene Morgengabe, so daß sie
rechtmäßige Ehefrauen werden, keusch bleiben und sich keine Liebhaber
nehmen! Falls sie nach der Heirat eine schändliche Tat begehen, fällt
ihnen nur die Hälfte der Strafe zu, die eine Freie bekommt. Gläubige
Leibeigene zu heiraten, ist ein Weg, den die Männer gehen können,
wenn sie fürchten, sich nicht enthalten zu können. Sich geduldig zu
enthalten, ist für euch besser. Gott ist voller Vergebung und Barmherzigkeit. |
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26. |
Gott will euch über
Seine Gebote und Verbote aufklären, euch auf die Sitten hinweisen,
die Er unter den von früheren Generationen befolgten für die richtigen
hält. Er will euch vergeben. Gottes Wissen und Weisheit sind allumfassend. |
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27. |
Gott will euch zur Frömmigkeit
leiten. Die Widersacher, die ihren Gelüsten folgen, wollen euch weit
vom rechten Weg abbringen. |
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| 28. |
Gott will euch alles
leicht machen, denn der Mensch ist schwach erschaffen. |
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29. |
Ihr Gläubigen! Ihr sollt
einander nicht durch Betrug um Hab und Gut bringen, sondern im gegenseitigen
Einvernehmen Handel miteinander treiben. Bringt euch nicht in vernichtende
Gefahr (durch
Mißachtung der Rechtsbestimmungen Gottes),
da Gott euch gegenüber voller Barmherzigkeit ist! |
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| 30. |
Wer aber auf Unrecht
und Übertretung aus ist (und
Gottes Rechtsbestimmungen mißachtet),
den werden Wir dem Höllenfeuer aussetzen. Das ist für Gott ein leichtes. |
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